1. Krankmeldung
Bitte melden Sie Ihr Kind am 1. Tag der Krankheit telefonisch als fehlend:
- Haus 06: 40305-160 (oder -165 / SozialpädagogInnen)
- Haus 07: 40305-170 (oder -175 / SozialpädagogInnen)
- Haus 7 Krankmeldung per Mail:
Für die GGR 121 — info121@bettina-schule.de
Für die GGR 221 — info221@bettina-schule.de
- Haus 7 Krankmeldung per Mail:
- Haus 08: 40305-o (Oberstufe)
- Haus 09: 40305-190 (oder -195 / SozialpädagogInnen)
- Haus 10: 40305-100 (oder -105 / SozialpädagogInnen)
(1) Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen,
so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule [das Stammhaus] davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens
am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(2) Bei der Rückkehr in die Schule hat der/die Schüler:in eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer seines/ihres
Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergibt“
Für die Krankmeldung ist kein ärztliches (kostenpflichtiges) Attest notwendig.
Für die gymnasiale Oberstufe gelten andere Bestimmungen, die den Schüler:innen am Schuljahresanfang bekannt gegeben wurden.
Im Falle einer versäumten Klausur muss stets ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
2. Beurlaubung
- Anträge auf Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin bis zu 3 Tage sind an den Großgruppenleiter, der Großgruppenleiterin zu stellen.
- Anträge auf Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin ab 4 Tage sind an die Schulleitung zu stellen.
- Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind in der Regel nicht möglich!
- Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe stellen Anträge auf Beurlaubung in jedem Fall über die Oberstufenleitung.