Krankmeldung / Beurlaubung an der Bettina-von-Arnim-SchuleThomas Hertling2023-09-26T13:21:31+02:00

1. Krankmeldung

Bitte melden Sie Ihr Kind am 1. Tag der Krankheit telefonisch als fehlend:

  • Haus 06: 40305-160 (oder -165 / SozialpädagogInnen)
  • Haus 07: 40305-170 (oder -175 / SozialpädagogInnen)
  • Haus 08: 40305-o (Oberstufe)
  • Haus 09: 40305-190 (oder -195 / SozialpädagogInnen)
  • Haus 10: 40305-100 (oder -105 / SozialpädagogInnen)

(1) Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen,
so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule [das Stammhaus] davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens
am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(2) Bei der Rückkehr in die Schule hat  der/die Schüler:in eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer seines/ihres
Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergibt“

Für die Krankmeldung ist kein ärztliches (kostenpflichtiges) Attest notwendig.
Für die gymnasiale Oberstufe gelten andere Bestimmungen, die den Schüler:innen am Schuljahresanfang bekannt gegeben wurden.
Im Falle einer versäumten Klausur muss stets ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

2. Beurlaubung

  • Anträge auf Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin bis zu 3 Tage sind an den Großgruppenleiter, der Großgruppenleiterin zu stellen.
  • Anträge auf Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin ab 4 Tage sind an die Schulleitung zu stellen.
  • Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind in der Regel nicht möglich!
  • Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe stellen Anträge auf Beurlaubung in jedem Fall über die Oberstufenleitung.
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